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Ermittlungen für unternehmen

Unternehmen


Der Arbeitgeber oder die Gesellschafter des Unternehmens können die von ihm als angemessen erachteten Maßnahmen zur Verhütung, Überwachung und Kontrolle treffen, um zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten ernsthaft und ordnungsgemäß erfüllt (Art. 5 des Arbeitnehmerstatuts). . Ebenso die notwendigen Maßnahmen, um das Unternehmen zu schützen:


Arbeit:

  • Kontrolle und Überwachung der Arbeitnehmer.
  • Low Fake.
  • Arbeits Missbrauch.
  • Fragwürdiges verhalten.
  • Management Follow-up.

Kommerziell:

  • Unternehmensverbindungen und soziale Einrichtungen.
  • Unternehmensnachfolge, Mantelgesellschaften, Zweckgesellschaften und Insolvenz.
  • Kommerzielle oder industrielle Tätigkeit. Unlauterer Wettbewerb, Informationslecks.
  • Verfolgung von Güter- und Straßentransport.
  • Vor-Einstellungsbericht (Personalauswahl).
  • Illoyalität in den Vertriebsnetzen.
  • Kontrolle der Aktivitäten im kommerziellen Netzwerk.

Wirtschaft.

  • Handelsberichte über Solvenz und Vermögen, Besitz, Vorbeschlagnahme, Ausfälle, Diebstahl, Betrug, Beschlagnahme von Vermögenswerten und vorgetäuschte Insolvenzen.
  • Uneinheitliche Bewachung von Messegeländen, Hotelanlagen, Ausstellungen, Privatfeiern und jeder anderen Art von Veranstaltungen.

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